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VG Greifswald, 26.05.2005 - 5 B 901/05 |
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 26.05.2005 - 5 B 901/05
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.08.2005 - 1 M 74/05
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2023 - 3 L 199/11
Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine Modernisierung und …
Nachdem die Klägerin im vorläufigen Rechtsschutzverfahren teilweise - nämlich betreffend die Nutzungsuntersagung - Erfolg hatte (VG Greifswald, Beschluss vom 26. Mai 2005 - 5 B 901/05 - OVG Greifswald, Beschluss vom 10. August 2005 - 1 M 74/05 - juris), blieb die in der Hauptsache erhobene Klage hinsichtlich des Wohnhauses über drei Instanzen erfolglos (VG Greifswald, Urteil vom 12. März 2008 - 5 A 902/05 - OVG Greifswald, Urteil vom 23. Mai 2012 - 1 L 94/08 - juris; BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 2013 - 4 B 41.12 - juris).Im Übrigen ist auch im Rahmen des Ortstermins am 27. April 2005 im Verfahren VG Greifswald 5 B 901/05 festgestellt worden, dass das Bauernhaus vollständig aus neuen Bauteilen hergestellt worden sei, soweit nicht das Fundament betroffen sei, ohne dass für die Klägerseite der anwesende Geschäftsführer, der Justitiar oder der Rechtsanwalt dieser Feststellung widersprochen hätte (Bl. 148 der dortigen Gerichtsakte).
Sie nennt ferner nicht die ihres Erachtens erforderliche Aufklärungsmaßnahme und erläutert auch nicht näher, weshalb sich dem Verwaltungsgericht eine weitere Aufklärung angesichts des Aktenvermerks der Bauaufsichtsbehörde vom 11. November 2004 und des Ortsterminsprotokolls aus dem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren 5 B 901/05 betreffend die naturschutzrechtliche Ordnungsverfügung hätte aufdrängen müssen.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.08.2005 - 1 M 74/05
Anforderungen an die Begründung des besonderen Interesses im Falle der Anordnung …
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